Vereinbarungen
der Arbeitsgemeinschaft der Hermelin- und Farbenzwerge- bzw. Zwergkaninchen-Clubs im ZDRK
§ 1
Die oben genannte Arbeitsgemeinschaft, im weiteren Text kurz AG genannt, wurde am 04.10.2003 auf der 20. Clubvergleichsschau der Hermelin- und Zwergkaninchenzüchter in Remda/Thüringen gegründet.
Sie ist kein Verein im Sinne des Vereinsrechts und kann daher nicht in das Vereinsregister eingetragen werden. Sie handelt grundsätzlich nach den Bestimmungen des ZDRK und den nachfolgenden Zusatzbestimmungen. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2
Ziele und Aufgaben der AG
1. Kontaktpflege der Clubs und ihrer Mitglieder untereinander mit dem Ziel der Verbesserung der Rassen und Farbenschläge und des Austauschens hochwertiger Zuchttiere.
2. Förderung und Durchführung von überregionalen Clubvergleichsschauen nach einheitlichen Ausstellungsbestimmungen im Wechsel der Landesverbände.
3. Durchführung von Fachtagungen (Arbeitstagungen) zum Thema Zwergkaninchen, z.B. standardgerechte Zucht, Aufzucht und Fütterung unter Berücksichtigung von Tierschutz- und Tiergesundheitsaspekten und Beurteilung der Tiere durch die Rassesprecher.
§ 3
Mitgliedschaft
Mitglied der AG können die in einem LV des ZDRK anerkannten Hermelin- und Farbenzwerge- bzw. Zwergkaninchen-Clubs mit ihren Sektionen werden. Der Antrag auf Mitgliedschaft ist schriftlich an den Sprecher der AG zu stellen. Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt oder wenn die finanziellen Verpflichtungen trotz Abmahnung zwei Jahre im Rückstand sind.
§ 4
Mitgliederrechte
Die gleichberechtigten Mitglieder (Clubs) entsenden Delegierte zu den Tagungen und Versammlungen. Jeder Delegierte kann in ein Amt der AG gewählt werden. Die Mitglieder haben das Recht, direkt oder über die Delegierten Anträge zu stellen. Anträge der Mitglieder müssen schriftlich an den AG-Sprecher gestellt werden.
§ 5
Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder verpflichten sich, die Beschlüsse der AG zu befolgen. Sie sorgen dafür, dass ihre Delegierten an den Versammlungen und Fachtagungen regelmäßig teilnehmen. Sie sind bemüht, dass die Bundesschauen und Clubvergleichsschauen durch die Züchter beschickt und besucht werden. Der Jahreskostenbeitrag ist entweder zur Delegiertenversammlung bar zu entrichten oder auf das Konto der AG zu überweisen. Eine Liste der bei den Mitgliedern gemeldeten Einzelmitglieder mit Rassen ist bis spätestens 01.03. jeden Jahres an den Geschäftsführer zu senden.
§ 6
Organe der AG
Die Organe der AG sind:
1. die AG-Leitung mit
- dem Sprecher der AG
- Stellvertreter, Schriftführer und Geschäftsführer
- 1 Rassesprecher für Hermelin- und 3 Rassesprechern für Farbenzwerge
2. die Delegiertenversammlung
§ 7
Sprecher der AG
Der Sprecher hat folgende Aufgaben:
- Vertretung der AG in der Öffentlichkeit
- Einberufung der Delegiertenversammlung bzw. der Fachtagung und Aufstellung der Tagungsordnung
- Leitung der Delegiertenversammlung bzw. der Fachtagung
- Erstellung eines Jahresberichtes
§ 8
Geschäftsführer
Der Geschäftsführer nimmt die Kostensätze der Clubs und Sektionen entgegen. Er führt über alle Ein- und Ausgänge ordnungsgemäß Buch und erstattet der Delegiertenversammlung einen Bericht. Auf Grund der eingereichten Meldelisten legt er die Anzahl der Stimmen für jeden Club oder Sektion gemäß § 13 fest. Die Belege sind 2 Jahre aufzubewahren.
§ 9
Schriftführer
Er verfasst eine Niederschrift der Delegiertenversammlung und lässt sie vom Sprecher gegenzeichnen. Jedes Mitglied erhält spätestens 4 Wochen nach der Versammlung ein Exemplar zugesandt. Änderungsanträge müssen auf der nächsten Delegiertenversammlung geltend gemacht werden.
§ 10
Rassesprecher
Die Rassesprecher sollten alle zuchttechnischen Neuerungen speziell für ihre Sparte der Hermelin oder Zwergkaninchen am lebenden Objekt auf der Delegiertenversammlung vorstellen. Sie beraten die Club-mitglieder in allen rassespezifischen Fragestellungen der Zwergkaninchenzucht. Erwünschte Standard-veränderungen, die in der Delegiertenversammlung mehrheitlich befürwortet worden sind, formulieren sie und leiten sie schriftlich an den AG-Sprecher weiter.
§11
Überregionale Vergleichsschau der Hermelin- und Zwergkaninchenclubs im ZDRK (CVS)
Die Delegiertenversammlung vergibt auf Anfrage die Durchführung dieser Ausstellung an einen Club oder eine Sektion – maximal 5 Jahre im Voraus. Der ausführende Club zeichnet mit einem Gremium aus 3 namentlich genannten Züchtern für die Veranstaltung verantwortlich. Diese müssen bei der Vergabe anwesend sein. Wunschtermin für die Ausstellung ist das 1. Oktoberwochenende. Dieser Termin kann nur mit Zustimmung der AG-Leitung verändert werden. Die Ausstellungsbestimmungen werden in Übereinstimmung mit der AG-Leitung erlassen. Ausstellen dürfen nur die Züchter der Mitglieder. Gastaussteller müssen Mitglieder im Club ihres Landes sein. Der Ausrichter ist für die ordnungsgemäße Abwicklung der Schau verantwortlich. Er sorgt für einen Abschlussbericht mit Fotos in der Fachpresse, spätestens 6 Monate nach der Schau, und erteilt der Delegiertenversammlung einen Bericht.
§ 12
Preisrichter
1. Verpflichtung
Der Ausrichter verpflichtet die Preisrichter nach folgenden Gesichtspunkten: Jedes Mitglied, das mehr als 60 Tiere meldet, kann einen Preisrichter melden. Gesetzt sind der Sprecher der AG sowie die Rassesprecher, dann die Preisrichter, die Sammeltransporte durchführen, und die Preisrichter der Clubs und Sektionen. Die Verpflichtung der fehlenden Preisrichter liegt im Benehmen der Ausstellungsleitung.
2. Einteilung
Die Einteilung erfolgt durch die Ausstellungsleitung und die Leitung der AG.
3. Richtsystem
Die Bewertung erfolgt als Wechselbewertung und nach den offiziellen Bestimmungen des ZDRK.
§ 13
Delegierte
Delegierte der Mitglieder können namentlich wechseln, müssen aber Mitglied des zu vertretenden Clubs sein. Mit Tagungsbeginn wird die Stimmenzahl mündlich bekannt gegeben. Pro Club bzw. Sektion entfällt auf angefangene 10 gemeldete Einzelmitglieder eine Stimme. AG-Sprecher, Schriftführer und Geschäftsführer erhalten je eine Stimme.
§ 14
Delegiertenversammlungen
Die Fachtagung mit Jahreshauptversammlung findet alle 2 Jahre oder auf Einberufung statt.
1. Die Jahreshauptversammlung
Sie findet im Mai statt. Die Einladung dazu erfolgt schriftlich mindestens 4 Wochen vor Tagungsbeginn mit Angabe der Tagesordnung. Der Versammlung obliegen folgende Aufgaben:
- Wahl der AG-Leitung
- Aufnahme neuer Mitglieder
- Festsetzung des Kostensatzes
- Vergeben der Clubvergleichsschauen
- Verlesen und Entscheidung von Anträgen, die bis 14 Tage vor der Jahreshauptversammlung schriftlich beim AG-Sprecher eingegangen sein müssen.
2. Züchteraussprache
Sie findet am Sonntagvormittag anlässlich der CVS statt. Den Vorsitz der Versammlung führt der Sprecher der AG bzw. sein Stellvertreter. Auch auf dieser Versammlung können Anträge, die 14 Tage vorher beim AG-Sprecher eingetroffen sind, verlesen, diskutiert und gegebenenfalls entschieden werden.
Stimmrecht haben ausschließlich die von den Mitgliedern entsandten Delegierten und die unter § 13 genannten Mitglieder der AG-Leitung. Auch weitere Einzelmitglieder können teilnehmen, jedoch ohne Stimmrecht.
§ 15
Beschlussfähigkeit und Abstimmungen
Die Jahreshauptversammlung ist beschlussfähig, wenn eine ordnungsgemäße Einladung erfolgt ist. Die Züchteraussprache ist beschlussfähig, wenn eine Tagesordnung zu Beginn vorliegt. Das Stimmrecht darf nur von den anwesenden Delegierten ausgeübt werden. Vertreter dürfen nur aus den Reihen des eigenen Clubs kommen. Wahlen erfolgen grundsätzlich auf der Grundlage des § 13. Abstimmungen erfolgen per Handzeichen, es sei denn, ein Delegierter verlangt eine schriftliche Abstimmung. Bei den Wahlen bzw. Abstimmungen zählt die einfache Mehrheit der anwesenden Stimmen. Anträge auf Änderung der Geschäftsorgane, Auflösung der AG oder Misstrauensanträge gegen die Leitung der AG müssen auf der Tagesordnung stehen und bedürfen der 2/3 Mehrheit bei schriftlicher Abstimmung.
§ 16
Schlussbestimmungen
Diese Vereinbarungen wurden von Klaus Heinemann, Borgentreich, erstellt und auf der 2. Fach- und Arbeitstagung der AG der Hermelin- und Zwergkaninchenzüchter am 06. Mai 2007 in der Europa-Akademie Werra-Meißner, Kochsberg 1, 37276 Meinhard-Grebendorf vorgestellt.
Die Vereinbarungen wurden auf der Hermelin- und Zwergkaninchenclub-Vergleichsschau am 07. Okt. 2007 in Eberswalde/Berlin-Mark Brandenburg überarbeitet und verabschiedet.Eine Änderung dieserVereinbarungen kann nur mit Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder erfolgen
Sie treten mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Michael Berger
Sprecher der AG
Eberswalde, 07. Okt. 2007
Ergänzungen:
§ 13
AG-Sprecher, stellv. AG-Sprecher, Schriftführer und Geschäftsführer erhalten je eine Stimme.
Schönach (Oberlausitz) 05. Okt. 2008